AGB Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Hermes Logistik GmbH, Concorde Business Park 1, D1/7, A-2320 Schwechat für den Versand von Paketen im Rahmen des Hermes PrivatPaketService.

 
  1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der Hermes Logistik GmbH (im Folgenden „Hermes") und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") und gelten für sämtliche von Hermes im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angebotenen und zu erbringenden Leistungen und Lieferungen sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte und sonstige Leistungen, insbesondere der Beförderung und Zustellung von Paketen (im Folgenden „Sendungen“), auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Serviceübersicht, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bilden.
    2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden von Hermes nicht akzeptiert und gelten als nicht vereinbart. Dies gilt auch, wenn diesen seitens Hermes nicht widersprochen wird. Vertragserfüllungshandlungen seitens Hermes stellen insofern keinesfalls eine Zustimmung zu entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers dar. Im Zweifel ist jedenfalls von den gegenständlichen AGB auszugehen.
    3. Abweichende Bedingungen, mündliche Nebenabsprachen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie seiner Anlagen bzw. Beilagen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen Hermes und dem Auftraggeber und haben nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall vor diesen AGB Vorrang. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
    4. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung gelten diese AGB auch für künftige Leistungen gemäß Punkt 1.1., selbst wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wird.
  2. Leistungsbeschreibung

    1. In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt Hermes
      • die Beförderung und die Zustellung von Sendungen innerhalb der Republik Österreich,
      • die Beförderung und die Zustellung von Sendungen aus der Republik Österreich in die euro­päischen Länder
      • die Beförderung und die Zustellung von Sendungen aus der Republik Österreich in sämtliche übrige Länder außerhalb Europas (weltweit)
      gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Serviceübersicht.
    2. Hermes ist berechtigt, für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, gegebenenfalls auch bloß einzelner Dienstleistungen, auch andere Unternehmen der Hermes Unternehmensgruppe oder sonstige Dritte als Subunternehmer heranzuziehen. Hermes ist jedenfalls berechtigt, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzten Einrichtungen und Maßnahmen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der vereinbarten Leistungen zu erwarten ist. Hermes ist jedoch alleiniger Vertrags- und Ansprechpartner für die mit dem Auftraggeber vereinbarte Gesamtleistung.
    3. Hermes führt keinen Terminverkehr durch. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist ausdrücklich nicht geschuldet.
    4. Aufgabe: Bedingungsgerechte Sendungen gemäß Punkt 4. können innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten an den Hermes PaketShops (im Folgenden „PaketShops") zur Beförderung und Zustellung aufgegeben werden. Die Übernahme einer Sendung wird dem Auftraggeber durch Übergabe einer Übernahmebestätigung bestätigt. An den PaketShops werden Sendungen zur nationalen Beförderung ausschließlich bis zu 31,5 kg Einzelgewicht, Sendungen zur internationalen Beförderung ausschließlich bis zu 25 kg Einzelgewicht übernommen. Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich im Einzelnen aus der einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildenden Preis- und Serviceübersicht.
    5. Zustellung: Die Zustellung erfolgt grundsätzlich an den auf der Sendung in der Adresse angegebenen Empfänger, einem Übernahmsberechtigten oder einem Ersatzempfänger (in der Folge zusammen „Empfänger“) durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers, wobei diese nach einem ersten erfolglosen Zustellversuch auch nach Wahl von Hermes durch Hinterlegung in einem PaketShop oder der Geschäftsstelle eines angeschlossenen Systempartners erfolgen kann. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden und erteilt mit seinem Auftrag seine ausdrückliche Einwilligung, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist und der Empfänger dagegen nicht im Vorhinein schriftlich Einspruch erhoben hat (Ersatzempfänger). Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie Wohnungs- oder Hausnachbarn des Empfängers. Wird eine Zustellung an einen Ersatzempfänger durchgeführt, erhält der Empfänger eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zu Zeit und Ort der Übergabe an den Ersatzempfänger.
    6. Abholung: Kann die Sendung nicht in der gemäß Punkt 2.5. beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, wird eine Benachrichtigung an der Abgabestelle des Empfängers zurückgelassen, dass die Sendung bis zu dem auf der Benachrichtigung ausgewiesenen Datum entweder in einem bestimmten PaketShop oder einer bestimmten Geschäftsstelle eines angeschlossenen Hermes-Systempartners innerhalb der festgesetzten Öffnungszeiten zur Abholung bereitgehalten wird. Pakete, deren Ersatzzustellung zulässig ist, können – wenn der Empfänger dagegen nicht schriftlich Einspruch erhoben hat – im Rahmen der Abholung außer an den Empfänger auch an Personen abgegeben werden, an die ersatzweise zugestellt werden kann. Im Zweifelsfall hat die Person, welche die Übergabe der Sendung verlangt, ihre Identität sowie ferner nachzuweisen, dass an sie eine Ersatzzustellung zulässig ist. Der Nachweis der Zulässigkeit der Ersatzzustellung kann entfallen, wenn die Benachrichtigung oder die Ankündigung übergeben wird.
    7. Übernahme: Die ordnungsgemäße Übernahme der Sendung im Rahmen der Zustellung und/oder der Abholung ist von der zur Übernahme berechtigten Person mit ihrer Unterschrift (auf Papier oder auf dem Unterschriftsfeld eines mobilen Datenerfassungsgerätes/Handheld-computer) zu bestätigen. Die digitalisierte Form der vom jeweiligen Übernehmer geleisteten Unterschrift und die Reproduktion einer solchen Unterschrift werden als Abliefernachweis vom Auftraggeber ausdrücklich anerkannt. Für den Fall, dass der Übernehmer aus irgendeinem Grund nicht fähig ist, die Übernahme einer Sendung durch seine Unterschrift in der obigen Form zu bestätigen, wird die Sendung nur dann an diesen abgegeben, wenn ein geschäftsfähiger Zeuge in Gegenwart des Übernehmers die Übernahme durch seine Unterschrift „als Zeuge" bestätigt und der Unterschrift einen Vermerk beifügt, aus dem der Grund der Schreibunfähigkeit des Übernehmers ersichtlich ist. Der Zeuge hat, wenn seine Identität nicht außer Zweifel steht, diese nachzuweisen. Wird eine Sendung an eine vom auf der Sendung in der Adresse angegebenen Empfänger verschiedene Person abgegeben, muss diese ihrer Unterschrift einen entsprechenden Vermerk beifügen, aus dem ihre Übernahmeberechtigung eindeutig hervorgeht. Sofern die Identität des jeweiligen Übernehmers nicht außer Zweifel steht, ist diese durch Urkunden (die den Namen, Geburtsdatum und Unterschrift des Empfängers sowie ein nicht austauschbares erkennbares Lichtbild enthalten und von Behörden oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ausgestellt sind), nachzuweisen.
    8. Unzustellbarkeit: Nach Ablauf der Abholfrist gemäß Punkt 2.6. werden Sendungen als unzustellbar behandelt. Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt, sowie Sendungen, deren Annahme verweigert wird und wenn der Empfänger sich weigert den Nachnahmebetrag oder die auf der Sendung lastenden Entgelte und Auslagen zu bezahlen oder die Übernahmebestätigung zu leisten. Unzustellbare Sendungen werden von Hermes an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückbefördert. Verweigert der Auftraggeber die Rücknahme, ist Hermes berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u. a. auch zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Auftraggeber nicht festgestellt werden, ist Hermes zur Ermittlung eines möglichen Absenders berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt Hermes entweder die Weisung des Absenders ein, oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um gefährliche Sendungen handelt, auf Kosten des Absenders zurück. Wird durch die Öffnung ein gefährlicher Inhalt festgestellt wird diese nicht an den Absender zurückgesendet und ist Hermes berechtigt, auf Kosten des Absenders die Sendung zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf Hermes die Inhalte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch vernichten oder veräußern.
  3. Vertragsverhältnis

    1. Hermes erbringt sämtliche im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angebotenen und zu erbringenden Leistungen und Lieferungen sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte und sonstige Leistungen, insbesondere der Beförderung und Zustellung von Sendungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in ihrer gültigen Fassung sowie den in Punkt 1.1. angeführten, einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildenden Anlagen.
    2. Ein Auftrag zur Beförderung mit dem Auftraggeber erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des Punkt 2.4. durch Übergabe einer bedingungsgerechten Sendung gemäß Punkt 4. Das Vertragsverhältnis zwischen Hermes und dem Auftraggeber kommt frühestens mit nachgewiesenem Übergang der Sendung in die Gewahrsame von Hermes zustande. Entspricht ein Paket nicht den Bestimmungen dieser AGB, steht es Hermes frei, einen Auftrag zur Beförderung jederzeit abzulehnen oder ein sich bereits in Gewahrsam von Hermes befindliches Paket in jedem Stadium der Beförderung zurückgeben.
    3. Für den Fall, dass Sendungen nicht den Bedingungen des Punkt 4. dieser AGB oder den in Punkt 2.4. dieser AGB bzw. den in der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht genannten zulässigen Maßen und Gewichten entsprechen, lehnt Hermes die Beförderung und den darauf gerichteten Antrag auf Abschluss eines Beförderungsvertrages ab. Sofern eine solche Sendung dennoch in das System der Hermes gelangt, ist Hermes berechtigt, die weitere Beförderung jederzeit einzustellen oder im Falle eines vom Verfügungsberechtigten vorab genehmigten Weitertransports ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Empfänger zu erheben. Lehnt der Verfügungsberechtigte die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab, so ist Hermes berechtigt, eine solche Sendung an den Absender zurückzugeben oder zur Abholung durch den Auftraggeber bereitzuhalten. Im Falle einer solchen Rückgabe ist Hermes berechtigt, eine angemessene Zusatzvergütung in Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Entgeltes zusätzlich als Aufwandsentschädigung zu berechnen.
    4. Zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, ist Hermes berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Auftraggeber Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist Hermes – sofern berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen die Punkte 4.3.1. bis 4.3.8. dieser AGB verstoßen – berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen. Punkt 3.3. gilt in diesem Fall sinngemäß.
    5. Nach Zustandekommen des Auftragsverhältnisses gemäß Punkt 3.2. ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Der Beförderungsauftrag gilt mit der Übergabe der Sendung an den auf der Sendung in der Adresse angegebenen Empfänger, einem Übernahmeberechtigten oder einen Ersatzempfänger als durchgeführt.
  4. Bedingungsgerechte Sendungen

    1. Hermes befördert ausschließlich Sendungen, die der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Serviceübersicht sowie den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verpackung nach den Bestimmungen der CMR genügen und deren Wert EUR 500,00 pro Paket nicht übersteigt.
    2. Jede zur Beförderung an Hermes übergebene Sendung bedarf einer vollständigen Anschrift und Absenderangabe durch den Auftraggeber. Die Anschrift muss so genau und deutlich sein, dass die Sendung ohne Nachforschungen befördert und ausgeliefert werden kann. Sie darf keine Zusätze enthalten, die zu Missverständnissen führen oder die Bearbeitung der Sendung erschweren oder unmöglich machen. Die Aufschrift muss auf der größten Fläche der Sendung (Aufschriftseite) angebracht sein, wobei die Deutlichkeit durch Angaben, die nicht zur Anschrift gehören, nicht beeinträchtigt werden darf. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle missverständlichen Angaben, z.B. alte Adressdaten, zu entfernen.

      Die Anschrift muss von oben nach unten geordnet, den Namen des Empfängers (ggf. zuzüglich Firmenbezeichnung), die Zustellangaben (Straße und Hausnummer; soweit vorhanden, zuzüglich Nummer des Stockwerks und Wohnungsnummer; bei Firmen die Abteilungsbezeichnung), den Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl und bei grenzüberschreitender Beförderung das Bestimmungsland enthalten. Der Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl soll in deutlichem Abstand von den Zustellangaben in der untersten Zeile stehen. Der Bestimmungsort ist ohne Zusätze, die nicht zur offiziellen Ortsbezeichnung gehören, anzugeben. Die Postleitzahl muss stets vollständig angegeben sein. Die Absenderangabe muss in ihrer Anordnung und in den Bestandteilen der Anschrift entsprechen. Die Absenderangabe darf die Deutlichkeit der Anschrift nicht beeinträchtigen. Zur Sicherheit sind die Anschrift und Absenderangaben zusätzlich auch innerhalb der Sendung zu hinterlegen.
    3. Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden:
      1. Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen oder deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, insbesondere speziellen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestim­mungen eines Durchgangs- oder Bestimmungslandes unterliegen;
      2. Sendungen, welche aufgrund ihres Inhalts oder auf Grund ihrer Beschaffenheit für das Betriebssystem der Hermes und deren Systempartner ungeeignet sind (z.B. leicht/schnell verderbliche (verfaulende) Güter jeder Art, Sendungen, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit weder hochkant noch liegend befördert und nicht gestapelt werden dürfen, Sendungen für welche aufgrund ihrer Maße und Gewicht ein 2-Mann Handling nötig ist);
      3. Sendungen, deren Innen- und Außenverpackung offensichtlich nicht in Entsprechung der gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf das zu transportierende Sendungsgut dem Gewicht und der Eigenschaft der Ware entsprechend angepasst sind, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist, wobei Hermes ohne vorherigen ausdrücklichen und bestätigten schriftlichen bestätigten Auftrag nicht verpflichtet ist, die Verpackung auf ihre Eignung zum Transport zu überprüfen;
      4. Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunst­werke, Unikate, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren sowie Geld und andere gültige Zahlungsmittel;
      5. Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Lagerhallen von Hermes und deren Systempartner ungeheizt sind;
      6. Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten;
      7. Sendungen, welche jede Art von Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände, Waffenteile oder Munition in welcher Form und Art auch immer enthalten;
      8. Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können;
      9. Sendungen, bei denen die vom Auftraggeber bezeichnete Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist oder für deren Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind;
      10. Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Paketstation oder eine Großkundenpostleitzahl im Ausland ist.
    4. Hermes ist nicht verpflichtet die vom Auftraggeber übergebene Sendung auf Beförderungsausschlussgründe zu untersuchen. Hermes ist insbesondere ohne vorherigen ausdrücklichen und bestätigten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber verwendete Verpackung auf deren Transportsicherheit und Schutzfunktion zu überprüfen.
      1. Verpackung und Verschluss müssen geeignet sein, den Inhalt der Sendung während des gesamten Beförderungslaufes wirksam im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen gegen Verlust und Beschädigung sowie gegen Beanspruchungen und natürliche Einwirkungen des Straßengüterverkehrs, wie zum Beispiel Druck, Stoßkraft, Vibration, Temperatur, Fall, etc. hinreichend zu schützen, dürfen keinen Rückschluss auf den Wert des Inhalts zulassen und müssen verhindern, dass dem Inhalt beizukommen ist, ohne sichtbare Spuren des Eingriffes zu hinterlassen. Insbesondere hat die Verpackung in Entsprechung der gesetzlichen Bestimmungen in Gewicht und der Eigenschaft der Ware entsprechend angepasst zu sein. Insbesondere muss die Innenverpackung geeignet sein, das Versandgut zu polstern und so zu fixieren, dass es im Rahmen der mit dem Transport zusammenhängenden Ereignisse mit der Außenverpackung nicht in Berührung kommt oder diese durchstoßen kann.
      2. Die unbeanstandete Annahme eines Paketes begründet jedoch nicht die Vermutung, dass die Verpackung oder der Verschluss keine äußerlich erkennbaren Mängel aufweisen.
    5. Hermes und deren Systempartner sind jedoch bei Verdacht auf allfällige Beförderungsausschlüsse bzw. Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen zur Öffnung und Prüfung (unter Einbeziehung eines Zeugen) berechtigt – soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Wird im Zuge dieser Prüfung festgestellt, dass eine Sendung von der Beförderung ausgeschlossene Sachen enthält, wird diese dem Auftraggeber oder dem Empfänger übergeben, soweit dies ohne Gefahr möglich ist und gesetzliche Vorschriften nicht anderes bestimmen. Bei Gefahr im Verzug sind Hermes und deren Systempartner berechtigt, jegliche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr abwenden oder verringern können.
    6. Der Absender eines Paketes haftet für sämtliche Schäden, Folgeschäden, Kosten und Aufwendungen, die infolge der Versendung von der Beförderung ausgeschlossenen Sachen oder infolge Nichtbeachtung der Beförderungsbedingungen entstanden sind und hat Hermes mindestens ein Drittel des vereinbarten Beförderungsentgelts als pauschale Aufwandsentschädigung zu leisten. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden, Kosten (insbesondere besonderer Transportkosten) und Aufwendungen bleibt Hermes jedenfalls vorbehalten. Der Absender hält Hermes hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Die Annahme eines solchen Paketes durch Hermes befreit den Auftraggeber nicht von seiner Haftung.
    7. Der Auftraggeber haftet Hermes unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für sämtliche Schäden, welche durch eine nicht bedingungsgerechte Sendung entstanden sind und hat Hermes diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
    8. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.
  5. Preise

    1. Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Serviceübersicht.
    2. Das zu entrichtende Entgelt, einschließlich etwaiger Zuschläge, ist vom Auftraggeber bei der Übergabe der Sendung(en) in bar zu entrichten.
  6. Haftung

    1. Soweit in diesen AGB oder zwischen Hermes und dem Auftraggeber nichts anderes aus­drücklich geregelt ist, haftet Hermes nach Maßgabe der Bestimmungen der CMR. Hermes haftet gegenüber Unternehmern nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
    2. Hermes haftet für von ihr verursachte Sendungsschäden und Sendungsverluste von der durch Scannung nachgewiesenen Übernahme einer ordnungsgemäß verpackten Sendung bis zur Übergabe der Sendung an den ausgewiesenen Empfänger bzw. Ersatzempfänger.
    3. Hermes haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts übernommener Pakete und insbesondere nicht für Schäden, die durch eine mangelhafte Verpackung seitens des Auftraggebers hervorgerufen wurden. Diesbezüglich gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen der CMR ausdrücklich als vereinbart. Bei unvorhergesehenen, außerhalb des Einwirkungsbereiches von Hermes liegenden Umständen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden können, oder im Fall höherer Gewalt, haftet Hermes für daraus entstehende Schäden nicht.
    4. Insbesondere ist die Haftung ausgeschlossen, wenn
      1. der Schaden auf eine mangelhafte Verpackung, die natürliche Beschaffenheit der beförderten Sache, ungenügende oder unzulängliche Bezeichnung der aufgegebenen Sendung, ein Verschulden des Auftraggebers oder auf Umstände, die Hermes oder deren Systempartner nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnten, zurückzuführen ist;
      2. ein Bruch- bzw. Erschütterungsschaden vorliegt und eine zerbrechliche bzw. erschütterungsanfällige/-sensible Sendung nicht mit dem Vermerk „ZERBRECHLICH“ am Paket versehen ist und deren Innen- und Außenverpackung nicht in Entsprechung der gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf das zu transportierende Sendungsgut dem Gewicht und der Eigenschaft der Ware entsprechend angepasst ist;
      3. der Inhalt des Paketes unter einen in Punkt 4.3. genannten Beförderungsausschlusstatbestand zu subsumieren ist oder die Sendung von einer Behörde beschlagnahmt oder vernichtet worden ist;
      4. die Sendung ohne Verpackung versendet wurde;
      5. eine Beschädigung durch den ordnungsgemäßen und üblichen Transport, die ordnungsgemäße und übliche Bearbeitung bzw. Verladung bedingt ist.
    5. Im Übrigen haftet Hermes dem Auftraggeber bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zur vereinbarten Haftungshöchstgrenze von maximal EUR 500,00 pro Sendung. Eine darüberhinausgehende Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Folgeschäden, nicht erzielten Ersparnissen sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber Verbrauchern iSd § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) nicht für Personenschäden und Schäden, die durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Hermes entstanden sind.
    6. Hermes verzichtet bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden (bei Neuware der Einkaufs- bzw. Einstandspreis abzüglich Mehrwertsteuer bzw. bei gebrauchter Ware der Zeitwert bzw. bei aus Anlass einer Internetauktion versandter Ware der Versteigerungspreis abzüglich MwSt.) unter EUR 500,00 pro Stück liegt.
    7. Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung im Sinne der Bestimmungen des Punkt 4. übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Hermes kann sich auch auf die gesetzlich geregelten besonderen Haftungsausschlussgründe berufen.
    8. Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
    9. Ein Totalverlust wird vermutet, wenn eine Sendung nach Übernahme zur Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 20 Tagen, international nicht innerhalb von 30 Tagen abgeliefert wurde. Ein Totalverlust muss unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten von dem der Übernahme zur Zustellung folgenden Tag schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlustes ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet Hermes von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt.
    10. Ansprüche aus dem Vertrag kann im Übrigen nur der Auftraggeber als Vertragspartner von Hermes unter Vorlage der Einlieferungsquittung geltend machen.
    11. Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß den zur Anwendung gelangenden gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Datenspeicherung

    1. Alle persönlichen Daten werden von Hermes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, ins­besondere dem Datenschutzgesetz, behandelt.
    2. Hermes weist darauf hin, dass Hermes sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen Dritter (Subauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge ist Hermes befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.
    3. Hermes und deren Systempartner setzen elektronische Mittel zum Nachweis einer ord­nungsgemäßen Zustellung ein und speichern deshalb die Daten, die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z. B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung zu Nachweiszwecken.
  8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Teilwirksamkeit, Allgemeines

    1. Für Streitigkeiten aus auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertragsverhältnisse gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des IPR.
    2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt als Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, als auch der Wirksamkeit dieser Gerichtsstandvereinbarung, ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.
    3. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahekommt.
    4. Der jeweils Ersatzberechtigte kann lediglich mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung von Hermes aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht für den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen. Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) in der jeweils gültigen Fassung können jedoch auch mit Gegenforderungen aufrechnen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit stehen, und darüber hinaus jedes ihnen nach Gesetz zustehende Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ansonsten ist jede Aufrechnung durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
    5. Sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne § l Abs. 2 Ziff. 2 des Konsumentenschutzgesetzes idgF zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als diese den zwingenden Bestimmungen des l. Hauptstückes dieses Gesetzes nicht widersprechen.

 

Stand: Dezember 2022

Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Verpackungsempfehlungen.

Hier können Sie unsere AGB als PDF-Dokument herunterladen.

Zum Betrachten benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader

rot-graues Logo Adobe Reader