Verpackungsempfehlungen

Empfehlungen zur Verpackung und Kennzeichnung

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen für das korrekte Verpacken und Kennzeichnen von Sendungen im Rahmen des Hermes PrivatPaketService.

  1. Anschrift und Absenderangaben auf Sendungen
     

    1. Jede zur Beförderung an Hermes übergebene Sendung bedarf einer vollständigen Anschrift und Absenderangabe durch den Auftraggeber. Die Anschrift muss so genau und deutlich sein, dass die Sendung ohne Nachforschungen befördert und ausgeliefert werden kann. Sie darf keine Zusätze enthalten, die zu Missverständnissen führen oder die Bearbeitung der Sendung erschweren oder unmöglich machen.

      Die Aufschrift muss auf der größten Fläche der Sendung (Aufschriftseite) angebracht sein, wobei die Deutlichkeit durch Angaben, die nicht zur Anschrift gehören, nicht beeinträchtigt werden darf. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle missverständlichen Angaben, z.B. alte Adressdaten, zu entfernen.
      Die Anschrift muss von oben nach unten geordnet
       
      • den Namen des Empfängers (ggf. zuzüglich Firmenbezeichnung),
      • die Zustellangaben (Straße und Hausnummer; soweit vorhanden,  auch Nummer des Stockwerks und Wohnungsnummer; bei Firmen die Abteilungsbezeichnung),
      • den Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl und
      • bei grenzüberschreitender Beförderung das Bestimmungsland enthalten.
         
    2. Der Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl soll in deutlichem Abstand von den Zustellangaben in der untersten Zeile stehen. Der Bestimmungsort ist ohne Zusätze, die nicht zur offiziellen Ortsbezeichnung gehören, anzugeben. Die Postleitzahl muss stets vollständig angegeben sein.

      Die Absenderangabe muss in ihrer Anordnung und in den Bestandteilen der Anschrift entsprechen.

      Die Absenderangabe darf die Deutlichkeit der Anschrift nicht beeinträchtigen. Zur Sicherheit sind die Anschrift und Absenderangaben zusätzlich auch innerhalb der Sendung zu hinterlegen.
       
  2. Verpackungsempfehlungen für Pakete
     

    1. Grundsätzliches

      Sendungen sind durch den Auftraggeber dem Inhalt, Gewicht und der Eigenschaft  der Ware, Art der Versendung und Umfang entsprechend angepasst so sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer eine geeignete Außenverpackung, eine entsprechend geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss.
       
    2. Sichere Verpackung

      Die Außenverpackung soll dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine Innenverpackung vorzusehen, die geeignet ist, das Versandgut zu polstern und so fixieren, dass es im Rahmen der mit dem Transport zusammenhängenden Ereignisse mit der Außenverpackung nicht in Berührung kommt oder diese durchstoßen kann und wenn nötig durch entsprechend geeignete Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhalts im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z.B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse) sicher schützen.
       
      1. Die Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen, entsprechenden Innenverpackungsteile zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Weise des Gutes zulassen.
         
      2. Die Innenverpackung muss den Inhalt zur Außenverpackung hin polstern und fixieren. Zudem muss bei mehreren Inhaltsteilen auch untereinander allseitig alles gepolstert sein. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt und weisen nicht die notwendige Transportschutzfunktion auf. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z.B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich.
         
      3. Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien (z.B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein.
         
      4. Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen.
         

 

Stand September 2012

 

Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB.
Hier können Sie unsere AGB als PDF-Dokument herunterladen.

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